Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsumfang

1.1. Unsere Lieferungen, Angebote, und Leistungenerfolgen aus- schließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden kennen wir nur an, wenn wir Ihnen schriftlich vor Abschluss des Geschäftes zustim- men.Mündliche oder fernmündliche Abmachungen werden erst gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

2. Angebote, Preise und Liefertermine

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2. Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertrags- abschluss, so kann eine angemessene Preiserhöhung erfolgen, wenn nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich der für die Kalkulation maßgeblichen Umstände eintreten; die Preiserhöhung bestimmen wir nach billigenm ermessen. Sollte sich daraufhin der Verkaufspreis um mehr als 10% erhöhen, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Die Rücktrittserklärung hat durch eingeschrie- benen Brief zu erfolgen.

2.3. Angaben von Fristen und Terminen für Lieferungen werden nach bestem Ermessen gemacht, sie sind jedoch keine festen Termine.

2.4. Eine von uns im Verzugsfall gesetzte Frist ist nur versäumt, wenn wir nicht innerhalb dieser Frist die Lieferung ausführen oder dem Kunden die Versandbereitschaft nicht anzeigen.

2.5. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausge- schlossen, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit zu vertreten.

2.6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern uns betriebliche Notwendigkeiten dazu zwingen. Ersatzansprüche des Kunden können daraus nicht hergeleitet werden. Beanstandungen oder Teillieferungen berechtigen nicht zum Ablehnen der Restlieferungen

2.7. Unsere Preise (grundsätzlich ohne Mehrwertssteuer) gelten frei Bestimmungsort. Fahrtmehrkosten bei Einzelzustellung trägt der Kunde.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Eine Verlängerung der Zahlungsfrist bedarf der Schriftform.

3.2. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel in Zahlung zu nehmen. Nehmen wir solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Wir haften nicht für die rechtzeitige Vorlageder in Zahlung  gegebenen Urkunde.

4. Gewährleistung

4.1. Mängel, die an den von uns gelieferten Waren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, bessern wir nach eigener Wahl nach. Die schriftliche Anzeige von Mängeln muß uns bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe an den Kunden, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nach seiner Wahl Rückgängigmachen oder Herab- setzung des Preises zu verlangen, sofern die Nachbesserungs- versuche oder die Ersatzlieferung fehlschlagen. Waren, wie Ersatz- und Verschleißteile oder Teile zur weiteren Verarbeitung, müssen unverzüglich angezeigt werden. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche Gewährleistungsansprüche.

4.2. Beratungen des Kunden, insbesondere über die Verwendung der Ware erfolgen ohne Gewähr. Für eine Eignung der Ware für bestimmte Zwecke Haften wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.

4.3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Ersatzes von Mangelfolgeschäden - soweit dies nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren - sind ausgeschlossen.

4.4. Unsere Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen bei schlechter Instandhaltung derWaren und bei falscher Lagerung sowie bei Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

5. Haftung

5.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, auch solche aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben bzw. uns eine Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften trifft. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. für entgangenen Gewinn.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsfall berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.

6.2. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits an uns mit Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung ab, wir nehmen diese Abtretung an.

Der Kunde verpflichtet sich, außergewöhnliche Verfügungen über das Eigentum (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) nur nach unserer vorherigen Zustimmung vorzunehmen.

6.3. Auf unser Verlangen hat der Kunde die zum Einziehen erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu machen und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretene Forderung hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, auch frachtfreie, ist Trier. Dies gilt auch für Verpflichtungen des Kunden einschließlich der Zahlung.

7.2. Gerichtsstand ist Trier.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2. Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem verfolgten, rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommen wird.